Der Vollzugskostenbeitrag in der Fleischwirtschaft
Die Sozialpartner in der Fleischwirtschaft (SFF und mpv) haben sich darauf verständigt, die berufliche Aus- und Weiterbildung teilweise über den Vollzugskostenbeitrag im Rahmen des Gesamtarbeitsvertrags (früher: Bildungsfünflieber) zu finanzieren. Das heisst, dass monatlich für jeden Arbeitnehmenden und jede Arbeitnehmende der Fleischbranche CHF 3.60. für die Bildung verwendet werden. Dieser Betrag teilen sich Arbeitnehmende und Arbeitgeber hälftig auf (je CHF 1.80 pro Person und Monat). Der Bundesrat hat dieses Modell akzeptiert und für die Fleischbranche allgemeinverbindliche erklärt.
Information über den Vollzugskostenbeitrag